Über die Podologie:

Die Podologie ist die Lehre von der medizinischen Pflege und Behandlung des Fußes.
Der Name leitet sich aus dem Griechischen von (podos = Fuß) und (logos = Wort, Sinn, Rede) ab.

Am 02.01.2002 trat das Podologengesetz in Kraft. Die Bevölkerung hat seitdem die Möglichkeit, aus dem Titel „Podologe/Podologin“ zu erkennen, dass hier eine über einen Zeitraum von zwei Jahren ausgebildete und staatlich geprüfte Fachkraft podologische Dienstleistungen anbietet, zu denen selbstverständlich auch die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms gehört.
Konnte noch bis Ende 2001 jeder sich „Medizinischer Fußpfleger“ nennen, so ist durch das Podologengesetz nun dieser Titel geschützt. Heute kann der Patient sicher sein, dass derjenige, der diesen Titel führt, eine fundierte Ausbildung über 2 Jahre in Theorie und Praxis absolviert hat und diese mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen hat.

Als anerkannter medizinischer Fachberuf sind die Podologen Partner des Arztes bei der Behandlung von Fußproblemen, zumal besonders Risikopatienten, wie Diabetiker oder Menschen mit Gefäßerkrankungen, ein spezifisches medizinisches Wissen erfordern.

Bei Vorliegen eines Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen ist es möglich, dass der behandelnde Arzt ein Rezept über podologische Fußpflege ausstellt.